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Opferentschädigung

Die Verbrechensbekämpfung ist in Deutschland Aufgabe des Staates. Dieser ist dafür verantwortlich, seine Einwohner vor kriminellen Handlungen, insbesondere vor Gewalttaten, zu schützen.

Fällt jemand dennoch einer Gewalttat zum Opfer, besteht daher unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf staatliche Entschädigung. Deren Voraussetzungen sind im Opferentschädigungsgesetz (OEG) bzw. ab dem 1. Januar 2024 im Sozialgesetzbuch 14 (SGB XIV) geregelt.

Eine Versorgung kommt in Betracht, wenn der Betroffene unverschuldet Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs geworden ist und dadurch einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat.

Ziel ist es, die körperliche und seelische Gesundheit soweit wie möglich wiederherzustellen, sodass die Betroffenen wieder vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Dazu gehört unter anderem auch die Rückkehr ins Berufsleben zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern.

Eine Versorgung können sowohl Beschädigte als auch deren Hinterbliebene beantragen. Dabei sind Hinterbliebene Witwen, Witwer, Lebenspartner, Waisen und Eltern.

Unter speziellen Voraussetzungen sind auch in Deutschland wohnende Ausländerinnen und Ausländer, ausländische Touristinnen und Touristen sowie Besucherinnen und Besucher einbezogen. Darüber hinaus erhalten auch Opfer von Gewalttaten im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkte Leistungen.

Sind Sie oder ein Angehöriger Opfer einer Gewalttat geworden und benötigen psychologische Hilfe?

Antragsvordruck

Unsere Anlaufstellen für Schnelle Hilfe

Traumaambulanzen

Opfer von Gewalttaten mit psychischen Problemen können in Kliniken mit speziellen Traumaambulanzen schnell Hilfe erhalten. Auch Zeug:innen von Gewalttaten können dort von Ärztinnen und Ärzten sowie Psycholog:innen beraten und behandelt werden.

Hier finden Sie Traumaambulanzen in Westfalen-Lippe

Fallmanagement

Beim LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht arbeitet ein Team von Fallmanager:innen, das über die möglichen Ansprüche nach dem Opferentschädigungsrecht und den individuellen Hilfebedarf bei besonders akuten Einzelfällen informiert.

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Beratungstelefon

Das LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht hat ein kostenloses Beratungstelefon für Opfer einer Gewalttat und ihre Angehörigen eingerichtet.

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