Aufgaben des Medizinischen Dienstes nach einer Antragstellung
Wenn Sie einen Antrag nach dem Sozialen Entschädigungsrecht gestellt haben, wird in einem ersten Schritt geprüft, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Hier wird auch festgestellt, welches schädigende Ereignis (zum Beispiel eine Gewalttat, eine Impfung oder unrechtmäßige Haft) berücksichtigt werden kann. Dieses Verfahren nennt man Grundentscheidung. Wenn Sie mehr zum Thema Grundentscheidung erfahren möchten, klicken Sie hier.
Im zweiten Schritt prüft dann der Medizinische Dienst, ob bei Ihnen Gesundheitsstörungen vorliegen, die durch das nun anerkannte schädigende Ereignis entstanden sind.
Hierzu werden Krankenhausberichte und Berichte von Ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten und/oder Psychologinnen und Psychologen angefordert. Manchmal benötigen wir auch Informationen von der Krankenkasse, der Rentenversicherung, aus der Schwerbehindertenakte oder vom Jugendamt. Die Unterlagen werden im Medizinischen Dienst ausgewertet.
Wenn die Informationen für eine Beurteilung nicht ausreichen, werden Sie zu einer persönlichen Untersuchung (einer sogenannten Begutachtung) eingeladen. Die Begutachtungen werden im Medizinischen Dienst in Münster oder durch einen unserer Außengutachter oder Außengutachterinnen durchgeführt. Nach Möglichkeit findet die Untersuchung in der Nähe Ihres Wohnortes statt.
Nach Auswertung aller notwendigen Informationen erfolgt die abschließende medizinische Beurteilung nach den geltenden Richtlinien. Diese Beurteilung wird dann bei der Entscheidung über Ihren Antrag berücksichtigt.
Wenn Gesundheitsstörungen anerkannt wurden, berät der medizinische Dienst zu notwendigen Leistungen und Hilfen. Geholfen werden kann zum Beispiel mit Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung (Kuren, medizinischen Rehabilitationen), einer Hilfsmittelversorgung über die Orthopädischen Versorgungsstelle oder Leistungen der Hauptfürsorgestelle (berufliche Rehabilitationen, ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt).