Das LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht
Opfer von Gewalttaten, Kriegsopfer, Menschen, die durch eine Impfung geschädigt wurden. Dies sind nur einige Beispiele von Personenkreisen, die einen Anspruch auf Leistungen beim LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht geltend machen können. Auch Hinterbliebene von betroffenen Personen können unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Leistungen erhalten.
Die Leistungen sollen Betroffene für die gesundheitliche Beeinträchtigung entschädigen. Sie werden "Soziale Entschädigung" genannt, da die Allgemeinheit für den Schaden des Einzelnen aufkommt. Diese Aufgabe übernimmt in Westfalen-Lippe der LWL. Um alle Aufgaben des Sozialen Entschädigungsrechts kümmert sich also der LWL und koordiniert aus einer Hand.
Die Hilfen umfassen Leistungen, die dazu dienen, die Gesundheit der Betroffenen zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen sowie den entstandenen Schaden durch eine angemessene wirtschaftliche Versorgung zu entschädigen. Insbesondere nach einer Straftat kann es erforderlich sein, die Hilfe sehr schnell zu leisten.
Das LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht hilft Ihnen bei allen Fragen rund um die Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts. Sie erhalten persönliche Beratung, praktische Hilfen und finanzielle Unterstützung. Wenn Sie sich in einer sehr schwierigen Lebenslage befinden, helfen unsere Expertinnen und Experten auch direkt vor Ort.
Das neue Soziale Entschädigungsrecht
Am 19. Dezember 2019 ist das „Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechtes“ verkündet worden, wodurch das Sozialgesetzbuch 14. Buch (SGB XIV) zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Das Bundesversorgungsgesetz (BVG) und das Opferentschädigungsgesetz (OEG) werden mit Inkrafttreten des SGB XIV aufgehoben und Ansprüche nach diesen Gesetzen künftig über das SGB XIV abgewickelt. Für Anspruchsberechtigte sind umfangreiche Bestandschutzregelungen vorgesehen, sofern sie nicht ins neue Recht übergeleitet werden wollen.
Traumaambulanzen
Opfer von Gewalttaten können in Kliniken mit Traumaambulanzen schnell Hilfe erhalten.
Fallmanagement
Das Fallmanagement unterstützt und begleitet Betroffene im Antragsverfahren.
Antrag & Leistungen
Informationen zum Antragsverfahren und den möglichen Leistungen.
Anspruchsberechtigte Personengruppen
Adresse
LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht
Von-Vincke-Str. 23-25
48143 Münster
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
08.30 - 12.30 Uhr und
14.00 - 15.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.30 Uhr
Anfahrt
Das LWL-Amt für Soziales Entschädigungsrecht befindet sich in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofes.
Die Kartendarstellung steht derzeit leider nicht zur Verfügung.